Ausgaben/Kosten für Reisen, die in unmittelbarem Projektkontext stehen und für das Vorhaben erforderlich sind, können als förderfähige Ausgaben/Kosten geltend gemacht werden. Bei Anträgen von Hochschulen und institutionell geförderten Antragsteller:innen ist zwingend das Bundesreisekostengesetz bzw. Landesreisekostengesetz zu beachten.

Es ist der Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung zu beachten. Zuwendungsfähig sind Reisekosten, die im Rahmen des Projekts im Bewilligungszeitraum anfallen und nachgewiesen werden können. Außereuropäische Reisen müssen vom Projektträger freigegeben werden, wenn diese nicht bereits mit Antragstellung konkret benannt und bewilligt worden sind.