Während der Projektlaufzeit kann es notwendig sein, dass am Projekt beteiligte Mitarbeitende ausgetauscht werden müssen. Für Fördervorhaben auf Ausgabenbasis gilt: Findet der Austausch innerhalb einer Ausgabenposition statt, ist kein Antrag auf Mittelumwidmung notwendig. Für Fördervorhaben auf Kostenbasis gilt: Alle Personalkosten werden in einer Kostenposition abgerechnet. Ein Antrag auf Mittelumwidmung ist nicht notwendig. Für alle gilt: Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Kosten bzw. Ausgaben für den neuen Mitarbeitenden förderfähig sind, setzen Sie Ihren Bearbeiter über den Personaltausch in Kenntnis.