Für Hochschulen und andere grundfinanzierte Einrichtungen ist der Umfang der Mitarbeit im Projekt direkt im Arbeitsvertrag auszuweisen oder durch einen entsprechenden Zusatz zu ergänzen.
Auf Ausgabenbasis abbrechende Unternehmen und sonstige Einrichtungen sollten Stundennachweise führen und können dafür das Personalausgabentool nutzen.