VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördermaßnahmen 5G-Innovationsprogramm
- Antragstellung
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Informationen zur Antragstellung
Informationen zur Antragstellung auf Ausgabenbasis im Rahmen der 5G-Umsetzungsförderung (13.11.2020)
Informationen zur Antragstellung auf Kostenbasis im Rahmen der 5G-Umsetzungsförderung (20.11.2020)
Nebenbestimmungen
Für die Bewilligung der Zuwendung gelten folgende Nebenbestimmungen als Grundlage.
- „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-GK) für kommunale Gebietskörperschaften
- „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis“ (ANBest-P-Kosten) für Unternehmen und auf Kostenbasis geförderte Forschungseinrichtungen
- „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) für Hochschulen und auf Ausgabenbasis geförderte Forschungseinrichtungen
Hinweise und Unterlagen
Sämtliche Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auch im Formularschrank des Bundes eingesehen und heruntergeladen werden.
- Projektablauf
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Zwischennachweis/ Zwischenbericht gem. ANBest-P/ ANBest-P-Kosten/ ANBest-Gk
Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist ein zahlenmäßiger Zwischennachweis über die im vorangegangenen Kalenderjahr entstandenen Kosten bzw. Ausgaben zu erstellen. Der Zwischennachweis ist über die profi-Online-Webapplikation verfügbar und bis spätestens zum 30.04. des aktuellen Jahres in Papierform bei Ihrem Projektträger einzureichen.
Weiterhin ist bis spätestens zum 30.04. des aktuellen Jahres ein Sachbericht zum Vorhaben sowohl in elektronischer als auch in Papierform bei Ihrem Projektträger vorzulegen.
Nur bei Zuwendungen auf Kostenbasis mit pauschalierter Abrechnung:
Zur Erfassung der produktiven Stunden und der Berechnung der zuwendungsfähigen Personalkosten ist das Personalkosten-Berechnungstool ANBest-P-Kosten zu nutzen.
Als Anlagen zum Zwischennachweis mitzuliefern sind die „Übersicht der Personalkosten bei pauschalierter Abrechnung“ (Deckblatt) im Original unterschrieben, für jeden am Vorhaben beteiligten Mitarbeitenden das Blatt „Ermittlung des Jahresstundensatzes“ sowie die einzelnen von den Mitarbeitenden und Vorgesetzten unterzeichneten „Stundennachweise“ in Kopie.
Die Personalkostennachweise sind dem Projektträger sowohl in elektronischer Form (Excel-Datei) als auch postalisch zuzusenden. - Verwendungsnachweis
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Nach Abschluss des Vorhabens sind innerhalb von sechs Monaten nachfolgende Unterlagen einzureichen. Sie erhalten zum Laufzeitende des Projektes eine diesbezügliche Anforderungs-E-Mail:
Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (dieses Formular wird Ihnen nach Abschluss des Vorhabens vom Projektträger zugesandt bzw. bei Nutzung von profi-Online über die Plattform zur Verfügung gestellt)
- Belegliste AZA (XLS) als Anlage zum zahlenmäßigen Verwendungsnachweis
- Sachbericht zum Verwendungsnachweis
- ggf. Veröffentlichungen
- Erfolgskontrollbericht (DOC)
- Kurzfassung zum Verwertungsplan (DOC)
Hinweise zum Sachbericht sowie zum Erfolgskontrollbericht zum Verwendungsnachweis finden Sie im Hinweisblatt zum Schlussbericht (Teilvorhaben).
Der Technischen Informationsbibliothek (TIB), Welfengarten 1 B in 30167 Hannover übersenden Sie bitte:
- Sachbericht Teil I und II zum Verwendungsnachweis in gedruckter und elektronischer Form
- ggf. Veröffentlichungen
Die E-Mail Adresse der TIB lautet: dtf-edok@tib.eu.
Als Alternative zur Übersendung von elektronischen Sachberichten per Mail (bis 20 MB) können große Dateien jetzt auch komfortabel hochgeladen werden: https://tib.eu/dtf1
Ansprechpersonen
Dr. Julia Kaltschew
Tel. 030 310078-151
julia.kaltschew@vdivde-it.de
Dr. Gina Peschel
Tel. 030 310078-5694
gina.peschel@vdivde-it.de