Der personenbezogene Stundensatz bei Förderung auf Kostenbasis nach PreisLS wird durch Division des Jahresgehalts durch die tatsächlich geleisteten Stunden ermittelt. Als Personaleinzelkosten dürfen nur die direkt für das Vorhaben geleisteten und durch Zeitaufschreibungen erfassten produktiven Stunden durch Multiplikation mit dem jahresbezogenen Stundensatz abgerechnet werden.
Berechnung des Stundensatzes
Der Stundensatz wird durch Division des Jahresgehalts durch die tatsächlich geleisteten Stunden ermittelt, wenn die geleisteten Gesamtstunden über den tarifvertraglich/betrieblich/arbeitsvertraglich vereinbarten Gesamtstunden liegen.
Pauschaler Zuschlag
Die übrigen durch das Vorhaben verursachten Kosten werden pauschal durch einen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten abgegolten. Mit dem Zuschlag sind insbesondere auch Personalkosten für Feiertage, Urlaub, Krankheit und sonstige Fehlzeiten sowie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abgegolten.