Eine in einem Projekt mitarbeitende Person an einer Hochschule kann auch in einem anderen Förderprojekt mitarbeiten. Das muss eindeutig und nachvollziehbar im Arbeitsvertrag ersichtlich sein. Die Person kann dann auch nur anteilig in den entsprechenden Projekten abgerechnet werden.
In Industrieunternehmen können Mitarbeitende in mehreren Projekten mitarbeiten, wenn dies inhaltlich sinnvoll erscheint. Sie können dann nur mit den im jeweiligen Projekt gearbeiteten Stunden abgerechnet werden.