Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Auf der Informationsplattform zur Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen.

 

Bekanntmachung Förderung von Initiativen zur Weiterentwicklung der Leitregion Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg

Der Förderaufruf „Initiative Weiterentwicklung der Leitregion Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg“ unterstützt gezielt Netzwerk- und Clusterinitiativen sowie regionale und kommunale Projekte, die zur Förderung der kreislauforientierten Bioökonomie im Land beitragen. Ziel ist es, die Einführung neuer Technologien in der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen aus der regionalen Land- und Forstwirtschaft zu fördern und so einen Systemwandel zu ermöglichen. Der Aufruf umfasst zwei Förderlinien: In der Förderlinie „Netzwerk- und Clusterinitiativen“ werden Konzepte, Handlungsempfehlungen und Potentialstudien für bioökonomische Wertschöpfungsnetze entwickelt und neue Netzwerke aufgebaut. Die Förderlinie „Bioökonomiekonzepte für den Ländlichen Raum“ unterstützt Kommunen und regionale Einrichtungen dabei, nachhaltige Wertschöpfungsnetze zu etablieren und bestehende Herausforderungen zu überwinden, indem sie Akteure aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung einbindet.
Landesstrategie nachhaltige Bioökonomie (pdf, extern)

Bekanntmachung:

Bekanntmachung (pdf)

Antragstellung:

Antragsformular (pdf)


Der Projektantrag muss die Einrichtungsleitung mit rechtsverbindlicher Unterschrift als elektronisches Dokument im Dateiformat pdf (max. 3 MB) bis zum 15.10.2024 eingereicht werden an das:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Abteilung 4, Referat 44 Bioökonomie
70182 Stuttgart

biooekonomie@mlr.bwl.de

Die Vorlagefrist für Projektanträge gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr prioritär berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die weiteren nötigen Unterlagen zur Antragstellung gemäß Punkt 6 der Förderbekanntmachung.

Bei Fragen zur Antragstellung, wenden Sie sich bitte auch an:

Tim Benneckenstein
Tel.: +49 (0)30 310078-5676
tim.benneckenstein@vdivde-it.de

oder

Team Bioökonomie Baden-Würtemberg
Tel.     +49 711 658355-55
Biooekonomie-BW@vdivde-it.de

Bekanntmachung BIPL BW – Innovation

Bekanntmachung BIPL BW – Innovation zur Förderung von Innovationsvorhaben im Rahmen des Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogrammes für den Ländlichen Raum

Bekanntmachung

  • Bekanntmachung (vom 12.02.2021 in der ab 15.06.2022 gültigen Fassung)

Vorhabenbegleitung

Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente herunter, sie lassen sich nicht im Browser öffnen oder ausfüllen.

Laufzeitänderungen

Kostenneutrale Laufzeitänderungen können ausnahmsweise bewilligt werden.  
Zuwendungsempfänger:innen haben hierfür einen formlosen, rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einzureichen. In diesem ist detailliert und nachvollziehbar darzustellen, warum eine Laufzeitverlängerung zur Erreichung der Projektziele unbedingt erforderlich ist. Zum einen muss damit eine Erläuterung der eingetretenen Projektverzögerung einhergehen, zum anderen muss dargelegt werden, aus welchen Gründen es voraussichtlich nicht möglich sein wird, aufgetretene Verzögerungen innerhalb der bewilligten Laufzeit aufzuarbeiten. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Verzögerungen durch nicht-vorhersehbare äußere Einflüsse verursacht worden sein müssen. Dem Antrag ist ein aktualisierter Arbeitsplan beizulegen.

Verlängerungen über den 30.06.2025 hinaus sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Projektträgers.

Bekanntmachung BIPL BW – Invest

Bekanntmachung BIPL BW – Invest zur Förderung von einzelbetrieblichen Zukunftsinvestitionsvorhaben im Rahmen des Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogrammes für den Ländlichen Raum und Förderaufruf Upscale Holz zur Landesförderung von Investitionen und Forschung für die Bekämpfung der Coronafolgen, die Sicherstellung der Holzversorgung und den Aufbau regionaler Verarbeitungskapazitäten zur Transformation des Bausektors hin zu einer klimaneutralen Baukultur mit Holz

Vorhabenbegleitung

Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente herunter, sie lassen sich nicht im Browser öffnen oder ausfüllen. Nutzen Sie für den Förderaufruf Upscale Holz ebenfalls die Formulare für die Bekanntmachung BIPL BW – Invest.

Laufzeitänderungen

Kostenneutrale Laufzeitänderungen können ausnahmsweise bewilligt werden.  
Zuwendungsempfänger:innen haben hierfür einen formlosen, rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einzureichen. In diesem ist detailliert und nachvollziehbar darzustellen, warum eine Laufzeitverlängerung zur Erreichung der Projektziele unbedingt erforderlich ist. Zum einen muss damit eine Erläuterung der eingetretenen Projektverzögerung einhergehen, zum anderen muss dargelegt werden, aus welchen Gründen es voraussichtlich nicht möglich sein wird, aufgetretene Verzögerungen innerhalb der bewilligten Laufzeit aufzuarbeiten. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Verzögerungen durch nicht-vorhersehbare äußere Einflüsse verursacht worden sein müssen. Dem Antrag ist ein aktualisierter Arbeitsplan beizulegen.

Verlängerungen über den 30.06.2025 hinaus sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Projektträgers.

FuE-Programm

FuE-Programm "Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum"

Bekanntmachung

Vorhabenbegleitung

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