Die Energiepauschale darf nicht im Projekt abgerechnet werden. Dem Arbeit-Gebenden entstehen keine Aufwände dafür, da er sie sich vom Finanzamt über die Steuerklärung zurückholen kann.
Die Energiepauschale darf nicht im Projekt abgerechnet werden. Dem Arbeit-Gebenden entstehen keine Aufwände dafür, da er sie sich vom Finanzamt über die Steuerklärung zurückholen kann.