Ob Brutto- und Nettoausgaben beantragt bzw. abgerechnet werden können, hängt davon ab, ob der/die Zuwendungsempfänger:in vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, dürfen nur die Nettopreise beantragt und auch abgerechnet werden Wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt, sind die Bruttopreise förderfähig.