Die Fraunhofer-Gesellschaft gilt als Wissenschaftseinrichtung im Sinne des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 7 des Haushaltsgesetzes 2024 finden die Sätze 1 und 2 des § 8 HHG 2024 auf diese Einrichtungen keine Anwendung.

Zusätzlich stimmen die Institute der FhG ihre Gehälter jährlich mit dem BMFTR ab, weshalb davon auszugehen ist, dass das Besserstellungsverbot bereits geprüft wurde.