Bei der Durchführung von Forschungsprojekten kann es vorkommen, dass die gesetzten Ziele nicht vollständig erreicht werden. In solchen Fällen hängt die Konsequenz von mehreren Faktoren ab (Ursache, Projektverlauf, die Kommunikation mit dem Zuwendungsgeber und die spezifischen Bedingungen des Vorhabens).

Mögliche Konsequenzen bei nicht vollständiger Zielerreichung:

Teilweise Rückzahlung: Wenn die Ziele des Projekts nur teilweise erreicht wurden, kann der Zuwendungsgeber eine teilweise Rückzahlung der erhaltenen Mittel verlangen. Dies hängt oft davon ab, in welchem Maße die Projektziele erreicht wurden und ob die nicht erreichten Ziele als wesentlich betrachtet werden.

Komplette Rückzahlung: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit, Missmanagement oder eine falsche Darstellung der Projektaussichten vorliegt, kann der Zuwendungsgeber die komplette Rückzahlung der Fördermittel fordern. 

Anpassung des Projektziels: In einigen Fällen kann es möglich sein, mit dem Zuwendungsgeber zu verhandeln und das Projektziel anzupassen. Dies erfordert in der Regel eine enge Kommunikation mit dem Zuwendungsgeber während des Projektverlaufs und die Vorlage plausibler Gründe für die Zielabweichung, wie z.B. unerwartete technische Schwierigkeiten.

Verlängerung der Projektlaufzeit: Wenn die Zielerreichung aufgrund von Verzögerungen oder unvorhersehbaren Problemen nicht möglich war, kann eine Verlängerung der Projektlaufzeit gewährt werden. Dadurch erhält das Projektteam mehr Zeit, um die Ziele zu erreichen.