Eine Mittelanforderung, die den tatsächlichen Mittelbedarf in dem entsprechenden Jahr übersteigt, führt zu einem positiven Kassenbestand im Zwischennachweis. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob der positive Kassenbestand fristgerecht aufgebraucht wurde. Der Projektträger kann zur Prüfung entsprechende Beleglisten und Zahlungsnachweise anfordern. Nicht fristgerecht verwendete Mittel werden verzinst. Sobald ein Zuwendungsempfänger Kenntnis über einen positiven Kassenbestand im Zwischennachweis erlangt, ist zu empfehlen, Kontakt mit dem administrativen Bearbeiter des Vorhabens aufnehmen.