In der Regel besteht die Möglichkeit, nicht benötigte Mittel in die Folgejahre zu verschieben. Dafür ist eine zeitnahe Mitteilung an den Projektträger erforderlich. Ein Mehr- oder Minderbedarf an Zuwendungsmitteln im aktuellen Haushaltsjahr ist ggf. schriftlich zu begründen. Die Nach Genehmigung der Mittelverschiebung passiert über einen Änderungsbescheid. können die Mittel mit einem Änderungsbescheid bedarfsgerecht verschoben werden.