In Vorhaben, die auf Kostenbasis abrechnen, sind nur für im Projekt beteiligte und in den Personalkosten abgerechnete Mitarbeitende projektbezogene Reisen abrechenbar.
In Vorhaben auf Ausgabenbasis, die durch Hochschulen oder andere öffentlich finanzierte Zuwendungsempfänger durchgeführt werden, können neben Reisen für im Projekt beteiligte und abgerechnete Mitarbeiter ggf. auch Reiseausgaben für grundfinanziertes Personal, welches im Projekt mitarbeitet, geltend gemacht werden. Das kann beispielsweise auf Professoren zutreffen, deren Personalausgaben nicht förderfähig sind.