"Antragstellende auf Kostenbasis rechten  quartalsweise für das 1. bis 3. Quartal ab. Und zwar immer im Monat danach, d.h. z.B. das 1. Quartal wird im Monat April mit einer Zahlungsanforderung abgerechnet.

Antragstellende auf Ausgabenbasis wiederum stellen Zahlungsanforderungen sind alle 6-8 Wochen.

Wichtiger Hinweis: Zwischennachweise für das vergangene Haushaltsjahr rechnen die Kosten/Ausgaben ab, die unterjährig nicht mit den Zahlungsanforderungen angegeben wurden."