Grafik Forschungszulage
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Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Forschungszulage verabschiedet. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass die steuerliche Forschungsförderung ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland startet. Künftig können dann Unternehmen die Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen. Doch für welche Unternehmen kommt die neue Förderung in Frage und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Über das Gesetz, das auch noch vom Bundesrat beschlossen werden muss, informiert die Website www.forschungszulagenrechner.de. Unternehmen können sich ab sofort auf der Website über die neue Fördermöglichkeit erkundigen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die beschlossenen Regelungen in Algorithmen des Forschungszulagenrechners einfließen. Unternehmen erhalten damit spezifisch auf ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bezogene Auskünfte: Sie erfahren, ob sie förderberechtigt sind und wie hoch die zu erwartende steuerliche Zulage ausfallen könnte. So kann die Website schließlich auf alle darauf bezogenen Unternehmensanfragen direkt individuelle Einschätzungen liefern.

Bereitgestellt werden die Informationen durch die Informationsseite inklusive Berechnungsfunktion vom Institut für Innovation und Technik (iit) in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Die steuerliche Forschungsförderung tritt als weiteres Instrument neben die direkte Projektförderung, mit der die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung in Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereits jetzt gezielt unterstützt. Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ist ein führender Dienstleister, wenn es um Fragen zu Innovation und Technik geht. Das Unternehmen begleitet seit über 40 Jahren Kunden aus Politik, Forschung, Industrie und Wirtschaft und bietet als Projektträger für jeden Schritt im Innovationsprozess die passende Lösung.

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