Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln die Partner:innen durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, für die kein Vertragsmuster vorgegeben ist. Aus dieser muss ersichtlich sein, dass kein Leistungsaustausch im Sinne eines Auftragsverhältnisses vorliegt. Die Vereinbarung soll Regelungen mit einer ausgewogenen Verteilung von Rechten und Pflichten nach bestimmten Grundsätzen enthalten. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt.