Der Antrag ist grundsätzlich postalisch, durch persönliche Übergabe oder per Boten einzureichen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern:

  • die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder
  • das TAN-Verfahren zur Einreichung genutzt wird. Hier entfällt die qualifizierten elektronischen
    Signatur. Abweichende Regelungen können der jeweiligen Förderbekanntmachung entnommen werden.