Grundsätzlich ist antragsberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Details zur Antragsberechtigung sind der jeweiligen veröffentlichten Förderrichtlinien zu entnehmen. Ausländische Partner können ggf. auch als assoziierte Partner ohne Förderung teilnehmen oder über die Einbindung über einen Unterauftrag. Eine Mitwirkung setzt voraus, dass die ausländischen Partner einen signifikanten Mehrwert für das geplante Verbundprojekt erbringen.