Gemäß den Nebenbestimmungen ist die Verwendung der Zuwendung i.d.R. innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Dafür ist ein Verwendungsnachweis (VN) einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht zu den inhaltlichen Arbeiten plus Anlagen und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Mittelverwendung. 
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