Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, andere Mitarbeitende in das Projekt mit einzubeziehen. Dies kann in der Regel ohne Zustimmung des Zuwendungsgebers geschehen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die/der Mitarbeitende beim Zuwendungsempfänger angestellt ist und über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.
Im Falle eines Personalwechsels bei Projekten auf Ausgabenbasis muss ggf. der Zuwendungsgeber informiert werden, wenn damit eine Mittelumwidmung in eine andere Personalkategorie verbunden ist.