Nach Laufzeitende eines Förderprojektes haben die Zuwendungsempfänger:innen innerhalb von sechs Monaten nach Laufzeitende einen Verwendungsnachweis über die gesamte Projektlaufzeit zu erstellen und einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Teil (belegt das Erreichen des Zuwendungszwecks) und einem zahlenmäßigen Teil (belegt den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel). Anhand dieser Unterlagen wird die Projektbezogenheit der Ausgaben bzw. Kosten sowie die Zielerreichung des Projektes geprüft. Es wird kurz vor Laufzeitende eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Verwendungsnachweises an die Zuwendungsempfänger:innen verschickt. Diese Aufforderung (E-Mail oder Brief) beinhaltet alle relevanten Informationen und notwendigen Unterlagen.