Förderprojekte, die auf Ausgabenbasis gefördert werden haben mit der Zahlungsanforderung die Möglichkeit, neben den bereits entstandenen Ausgaben Schätzausgaben für die nächsten 6 Wochen abzurechnen. D.h. Fördermittel dürfen nur insoweit angefordert und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich alsbald (max. 6 Wochen) nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Vorhabens benötigt werden.
Förderprojekte, die auf Kostenbasis abrechnen dürfen nur nachkalkulatorisch bereits entstandene Kosten abrechnen.