Ob in Ihrem Vorhaben für die Auszahlung der Zuwendung das Abrufverfahren oder das Anforderungsverfahren gilt, können Sie dem Punkt "Nebenbestimmungen und Hinweise" im Zuwendungsbescheid entnehmen. Sollte für Sie das Abrufverfahren zutreffen, dann erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid zusätzlich die Anlage „Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich BMBF - BNBest-mittelbarer Abruf BMBF“.