Die kassenmäßige Inanspruchnahme der Zuwendungsmittel ist zunächst entsprechend den im Bescheid genannten Jahresscheiben vorgesehen. Sollte der tatsächliche Mittelbedarf von dieser vorläufigen Planung abweichen, ist dies unverzüglich dem Projektträger mitzuteilen. Im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen.