Wenn es sich nicht um Lizenzen handelt, sondern die Software angeschafft werden soll, ist entscheidend, ob der Betrag für die Anschaffung unter 800 € liegt. Dann ist sie in der Position 0831 zu planen und abzurechnen. Liegt er gleich oder höher als 800 € ist die Software in Position 0850 zu planen und abzurechnen.