Hochschulen können für Forschungsvorhaben ergänzend zu dem Zuschuss zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung pauschal erhalten. Die Projektpauschale soll die Finanzierung der durch das Forschungsvorhaben verursachten indirekten Projektausgaben (z. B.
für Raumnutzung, Energieverbrauch, IT-Infrastruktur, Verwaltungspersonal) unterstützen. Die Hochschule
entscheidet in Eigenverantwortung über die Verwendung.