Sie können nur das abrechnen, was Ihnen als Abrechnungen bzw. an Rechnungsunterlagen zur Verfügung stehen. Dabei ist der 15.10. das Einreichungsdatum. Es darf also nur das abgerechnet werden, was auch als Kosten/Ausgaben entstanden sind.

Es können nur die Kosten abgerechnet werden, die im Abrechnungszeitraum für Q3 (01.01.-31.09.) entstanden sind. Es dürfen keine noch nicht beglichenen Rechnungen oder Gehaltszahlungen berücksichtigt werden.