Ein Zwischennachweis kann im Nachhinein zeitnah korrigiert werden. Insbesondere bei Überzahlungen ist darauf zu achten, dass für den Betrag der Überzahlung ggf. Zinsen zu zahlen sind. Zum Ende des Projektes hin ist im Einzelfall abzuwägen, ob eine Korrektur auch erst mit Einreichung des Verwendungsnachweises vorgenommen werden sollte.